Eigentlich logisch: Diese Schilderkombination gilt nur im Winter, oder doch nicht?

07.07.2023 - 4 min Lesezeit

Autofahrer treffen hin und wieder auf ein Tempolimit-Schild in Kombination mit einem Schneeflockenzeichen. Wissen Sie, wie man das deuten muss? Oder gehören Sie zu den vielen Fahrern, die das Schild im Sommer fälschlicherweise ignorieren? Wir klären auf.

Eigentlich logisch: Diese Schilderkombination gilt nur im Winter, oder doch nicht?

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Autofahrer sind verwirrt

Mit 100 km/h auf der Landstraße unterwegs, der Sommerwind weht durch die Haare und die Musik dröhnt aus dem Autoradio: Von weitem sieht der Fahrzeugführer ein Tempo-80-Schild mit dem Zusatz einer Schneeflocke. Von Schnee aber ist keine Spur zu sehen und auch die Außentemperatur ist weit vom Gefrierpunkt entfernt. Demzufolge fährt der Fahrer fröhlich weiter, ohne die Geschwindigkeit zu drosseln.

Wer so handelt, riskiert unter Umständen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Und zwar für das Missachten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Ein häufiger Irrtum, der vermutlich durch ein anderes gängiges Verkehrszeichen entstanden ist. Denn bei dem Zusatzzeichen „bei Nässe“ unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung gilt diese tatsächlich nur bei einer nassen Fahrbahn.

Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Auftrag von Geblitzt.de sagt in einem Beitrag der Bild: „Die unterschiedliche Bedeutung der Zusatzzeichen ‚bei Nässe‘ und die Schneeflockentafel unter einem Tempolimit, überrascht nicht wenige meiner Mandanten.“ Allerdings: „Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die Bedeutung vollkommen anders.“

Auch bei Sommerhitze gültig

Die Schneeflocke unter dem Tempolimit soll lediglich darauf hinweisen, dass es an dieser Stelle bei Schnee oder Eisglätte besonders gefährlich sein kann. Zudem soll der Hinweis dazu führen, dass Fahrer eine größere Akzeptanz für die angepasste Höchstgeschwindigkeit an den Tag legen. Somit ist es als Erklärung zu verstehen und nicht als Zusatzzeichen.

Mit dem Tempolimit selbst hat es jedoch nichts zu tun. Somit gilt: Wird 80 km/h angekündigt, müssen alle Autofahrer dem auch Folge leisten. Ganz egal, ob Schnee auf der Autobahn liegt oder nicht.

OLG-Urteil bestätigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte sich 2014 mit der Schneeflockentafel beschäftigt: Ein Autofahrer wollte Einspruch gegen eine Geldbuße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einreichen – da laut einer Pressemitteilung des OLG keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht hätten. Die Richter wiesen es jedoch zurück. Laut Bild hieß es in der Begründung: „Anders als bei dem Schild bei Nässe enthält das vorliegende Zusatzschild (Schneeflockentafel) eben gerade keine solche verbale zeitliche Einschränkung.“

Welche weiteren Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen verhängt werden können, erfahren Sie hier.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: autobild.de, olg-hamm.nrw.de

 

 

 

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