Wenn Radarfallen Verkehrsteilnehmer gefährden
Blitzer sollen eigentlich dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Doch manchmal werden sie selbst zum Unfallrisiko. So sorgte in Herford ein mobiler Blitzer für Ärger unter Autofahrern, weil er Abbiegern die Sicht auf eine Kreuzung versperrte. Dabei gibt in den Bundesländern spezielle Regeln, wie, wo und in welchem Abstand der Verkehr mittels Radarfalle überwacht werden darf.

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Anhänger im Blickfeld der Abbieger
„Der mobile Blitzer des Kreises Herford wurde unmöglich aufgestellt, er versperrt die Sicht in die Kreuzung. Das ist extrem gefährlich für die Autofahrer. Wie kann man die große Box so platzieren?“, fragt eine 60-jährige Frau aus dem nordrhein-westfälischen Bünde.
Denn auf dem Seitenstreifen einer eigentlich übersichtlichen Kreuzung in Bünde-Holsen war ein sogenannter mobiler „Starenkasten“ platziert worden. So werden die vermeintlich unauffälligen Blitzer-Anhänger genannt, die durch ihre kompakte, quaderförmige Bauweise – auch gut getarnt – Temposünder überführen sollen.
Dass die Radarfalle an einer für die Verkehrssicherheit ungünstigen Stelle platziert war, sorgte aber nicht nur bei der bereits genannten Einwohnerin für Ärger. Weitere Bürger beschwerten sich beim Westfalen-Blatt und auch auf Facebook wurde der Standort des mobilen Blitzers in einer lokalen Gruppe diskutiert.
Die überwiegende Meinung: „Man kann hier den Verkehr nicht einschätzen“
Die Diskussion in dem sozialen Netzwerk sorgte für Aufmerksamkeit bei den Reportern der Westfalen-Blatts. Daraufhin nahm eine Reporterin die Stelle in Augenschein und stellte fest: An dieser Kreuzung sind vorfahrtsberechtigte Autofahrer erst zu erkennen, wenn ihre Motorhaube bereits in die kreuzende Fahrbahn hineinragt, weil der Blitzer-Anhänger die Sicht auf den kreuzenden Verkehr von Links tatsächlich versperrte. Auch der Selbstversuch der Reporterin kam zu diesem Urteil.
Stadtsprecherin: „Blitzer dürfen Sicht nicht behindern“
Der Kreis Herford ist für die Aufstellung des Blitzer-Anhängers verantwortlich. Das Gerät sollte für drei Tage im Februar an der Kreuzung stehen. Selbstverständlich dürfen Radaranlagen die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen.
„Bisher wurde an dieser Stelle mit unserem VW-Caddy geblitzt, was zu keinerlei Problemen geführt hat“, so Stadtsprecherin Annalena Klein. Die Aufstellung des Anhängers habe aber bisher zu keinem Unfall geführt.
Welche Regeln gelten für die Platzierung?
Wie Radarfallen positioniert werden dürfen, unterliegt klaren Richtlinien, die allerdings in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.
Jedes Land ist dafür verantwortlich, wer die Messungen durchführen darf und wo die Messgeräte aufgestellt werden sollen. In vielen Richtlinien sind Mindestabstände zwischen Verkehrszeichen und Messanlagen vorgeschrieben, wobei Ausnahmen an Gefahrenstellen oder vor Schulen und Altenheimen bestehen.
Zudem machen auch die Hersteller Vorgaben zur Aufstellung und Durchführung der Messung. So sind beispielsweise nur speziell geschulte Polizeibeamte oder Mitarbeiter von Behörden dazu befugt, die Geräte zu bedienen und auszuwerten.
Warum Position und Abstände sein können
Erhält man einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, sollte man darauf achten, ob die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Verkehrszeichen und dem Blitzer korrekt eingehalten wurden. Ein Rechtsanwalt kann die Bußgeldakte und den Verkehrszeichenplan einsehen, aus dem genau hervorgeht, ob die Radargeräte und Verkehrszeichen ordnungsgemäß aufgestellt wurden.
Jeder hier gefundene Fehler erhöht die Chancen, das Bußgeld erfolgreich abzuwehren. Auch andere Mängel bei der Dokumentation, zum Beispiel beim Erfassen der Geschwindigkeit, erhöhen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.
Typische Fehler beim Blitzen
Nachfolgend ein Überblick über die häufigsten Fehler, die bei der Aufstellung und Bedienung von Blitzer-Anlagen auftreten können:
- Der Blitzer wurde an einer ungünstigen Stelle positioniert, die die Sicht auf den Verkehr oder andere Verkehrsschilder behindert.
- Fehlerhafte Abstände zwischen Blitzer und Verkehrsschildern, die vorgeschriebenen Mindestabstände wurden nicht eingehalten (in der Regel 150 – 200 Meter)
- Das Messgerät wurde falsch ausgerichtet oder nicht ordnungsgemäß platziert, was zu ungenauen Messungen führt.
- Das Messgerät wurde außerhalb der zulässigen Einsatzzeiten genutzt, etwa bei schlechtem Wetter oder eingeschränkter Sicht.
- Das Messgerät wurde nicht regelmäßig geeicht oder war nicht korrekt kalibriert, wodurch die Messung ungenau wird.
- Die gemessene Geschwindigkeit des Fahrzeugs wurde falsch dokumentiert, beispielsweise durch einen Fehler im Messprotokoll.
- Das Personal, das den Blitzer bedient, war nicht ausreichend geschult oder qualifiziert, um das Messgerät korrekt zu nutzen.
- Der Blitzer wurde an einem Ort aufgestellt, an dem keine rechtliche Grundlage für die Geschwindigkeitsmessung vorlag.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quellen: auto-motor-und-sport.de, westfalen-blatt.de