Probephase für die Führerschein-App beginnt im April
Der digitale Führerschein startet im Frühjahr mit einer Testphase, nachdem er vor vier Jahren unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) krachend gescheitert war. Ab April dieses Jahres sollen ausgewählte Fahrerlaubnisbesitzer die Möglichkeit haben, ihren Führerschein digital per App zu hinterlegen, sodass der „Lappen“ bei einer Polizeikontrolle sowohl analog als auch auf dem Smartphone vorgezeigt werden kann. Doch wie bei so ziemlich allen Digitalisierungsprojekten in Deutschland bleiben auch hier noch zahlreiche Fragen offen.

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Schon Andi Scheuer scheiterte an der Führerschein-App
Ursprünglich war die Einführung des digitalen Führerscheins für September 2021 geplant. Doch damals scheiterte das Projekt an technischen Mängeln und ungelösten Sicherheitsfragen. Die App namens „ID Wallett“, die den Führerschein digital abbilden sollte, war nicht fälschungssicher genug und ließ sich zudem nur umständlich nutzen.
Auch die fehlende Akzeptanz bei Behörden und die unzureichende Integration in bestehende Systeme führten dazu, dass das Vorhaben des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) scheiterte.
Jetzt gibt es einen neuen Anlauf: Ab April dieses Jahres soll der digitale Führerschein in einer Testphase mit begrenzter Nutzerzahl erprobt werden. Ziel des Probelaufs ist es, die technische Umsetzung zu überprüfen und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, bevor eine flächendeckende Einführung erfolgt.
Zunächst nur in Deutschland gültig
Ein Name für die neue App steht bislang noch nicht fest, und es ist auch unklar, wann sie offiziell verfügbar sein wird. Sicher ist jedoch, dass die digitalisierte Fahrerlaubnis über die App zunächst ausschließlich in Deutschland als gültiger Nachweis anerkannt wird.
Nach derzeitiger Rechtslage droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro, wenn der Führerschein bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden kann. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht nach § 4 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor.
An der Entwicklung der App sind das Bundesverkehrsministerium (BMDV), das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Bundesdruckerei beteiligt. Grundlage dafür ist ein Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der am 12. Februar und damit kurz vor Ende der Legislaturperiode der bisherigen Ampelkoalition, vorgelegt wurde.
ADAC: viele offene Fragen
Aus Sicht des ADAC wirft der neue Anlauf zur Digitalisierung des Führerscheins noch grundlegende Fragen auf. So müsse vor der Einführung des digitalen Führerscheins gesetzlich geklärt werden, wie beispielsweise Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Polizeikontrolle erkannt werden können.
Dazu wäre es notwendig, die aktuellen Daten der Polizeibehörden in die digitale Anwendung zu integrieren. Zudem sollte das Kartenformat der Fahrerlaubnis auch bei einer flächendeckenden Einführung der App für diejenigen erhalten bleiben, die den digitalen Service nicht nutzen möchten oder können.
EU-weite Einführung geplant
Neben dem Rollout einer App exklusiv für den deutschen Markt liegt auch die Einführung eines digitalen Führerscheins in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem Tisch. Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie soll dabei die Grundlage schaffen, um einen einheitlichen digitalen Führerschein in der gesamten Union zu etablieren.
Die Einigung von Parlament, Kommission und Ministerrat im sogenannten Trilog steht noch aus und ein Kompromissvorschlag wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 erwartet. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland diese jedoch noch in nationales Recht umsetzen. Daher sollte die deutsche Version des digitalen Führerscheins schon heute die EU-weite Einführung im Blick haben.
Deutsche IT-Enttäuschung
Die digitale Transformation der deutschen Verwaltung ist alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Sei es die elektronische Gesundheitskarte oder die Patientenakte, der Steuerbescheid oder die einfache Beantragung eines Personalausweises. Die Liste der IT-Projekte, die in Deutschland heute noch nicht oder nur eingeschränkt funktionieren, ist lang.
Und auch im Kontext des Straßenverkehrs hört man immer wieder von fehlgeschlagenen Digitalisierungsbemühungen. So scheiterte vor etwa einem Jahr die vollmundig angekündigte Online-Zulassung i-Kfz im Selbstversuch einer SWR-Reporterin an einem analogen „Rubbelfeld“.
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Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quellen: adac.de, fr.de