Auf einen Blick:
Warum wurde Armin Laschet geblitzt?
Was war die Begründung von Laschet für den Geschwindigkeitsverstoß?
Helfen derartige Ausreden bei der Abwehr eines Bußgeldbescheids?
CDU-Politiker: „Zu schnell fahren kann passieren, sollte es aber nicht“
Die Reihe der kuriosen Blitzer-Ausreden hat prominente Verstärkung erhalten. Neben dem Bügeleisen, der Notdurft oder dem medizinischen Notfall gibt es eine neue Spielart der Rechtfertigung für zu schnelles Fahren: Verfolgungsangst. So lautet jedenfalls die Ausrede des CDU-Landesvorsitzenden Armin Laschet, der nach einem groben Geschwindigkeitsverstoß vor einem Jahr nun für einen Monat seinen Lappen abgeben muss.

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47 km/h zu schnell
Der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident war laut Bild am Sonntag im Juli vergangenen Jahres in seiner Heimatstadt Aachen mit 97 km/h geblitzt worden. Erlaubt waren auf dem Aachener Außenring allerdings nur 50 km/h.
Daraufhin erhielt der Christdemokrat einen Bußgeldbescheid über 428,50 Euro, verbunden mit zwei Punkten im Flensburger Verkehrsregister und einem einmonatigen Fahrverbot. Sein Büro hat den Tempoverstoß gegenüber dem WDR bestätigt.
Der Vorwurf der Behörde: Laschet war 47 km/h zu schnell. Obwohl er sich der Überschreitung bewusst war, legten seine Anwälte Einspruch ein und Laschet selbst meldete sich bei der Polizei zu Wort.
Das nächste verhängnisvolle Foto
In diesem Gespräch soll sich der gebürtige Aachener für den Verstoß entschuldigt haben. Zugleich erklärte er gegenüber der Polizei, er habe sich bedroht gefühlt. Mehrere unbekannte Männer hätten ihn beim Einsteigen beobachtet und seien ihm anschließend mit einem Auto über mehrere Straßen gefolgt. Daher habe er an der Ampel Vollgas gegeben.
In der Bild am Sonntag beschreibt der CDU-Mann den Vorfall so: „Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat.“ Ob diese Emotionen wohl auch auf dem Blitzer-Foto zu sehen sind? Es wäre schon der zweite verhängnisvolle Schnappschuss für den früheren Kanzlerkandidaten Laschet.
Verfolgungsangst oder Temposünde?
Aber Spaß beiseite: Ganz so realitätsfern ist die Bedrohungslage für Entscheidungsträger und Politiker natürlich nicht. Im Gegenteil, Angriffe und Hass gegen Amts- und Mandatsträger haben in den letzten Jahren stark zugenommen, auch aufgrund der noch laxen Regulierung von sozialen Medien.
Daher wollte Laschet das Bußgeld zunächst nicht akzeptieren und ließ Einspruch einlegen. Ein Gerichtsverfahren sollte im Mai stattfinden, ist aber bereits wieder abgesagt worden. Gegenüber der Bild am Sonntag teilte er als Grund für den Rückzieher mit:
„Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“
Laschet als Außenminister im Gespräch
Ob es sich hierbei um ein reales Bedrohungsszenario oder nur um eine weitere kuriose Blitzerausrede eines Spitzenpolitikers handelt, kann nicht abschließend geklärt werden. Der CDU-Politiker gilt als Kandidat für das Amt des Außenministers im künftigen Kabinett von Fast-Bundeskanzler Friedrich Merz. Erst kürzlich reiste er mit Noch-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) per Luftwaffentransporter in den Libanon. Ob er künftig zu Fuß, motorisiert oder gar in der Luft unterwegs sein wird, bleibt somit völlig offen.
Manche Ausreden können nach hinten losgehen
Blitzer-Ausreden gibt es viele. Von der kranken Oma bis zum Toiletten-Notfall – die Kreativität der Temposünder scheint grenzenlos. Dabei sollte man sich gut überlegen, ob und wie man einen Geschwindigkeitsverstoß rechtfertigt.
Denn allgemeine Dringlichkeit, subjektiv empfundene technische Einwände oder Wahrnehmungen (wie Paranoia oder Verfolgungswahn) führen nur selten zum Erfolg und können sogar strafverschärfend wirken. Von rechtlich irrelevanten Begründungen ist daher grundsätzlich abzusehen. Sie können die Anfechtung der Bußgeldvorwürfe deutlich erschweren.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
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