Klassische Warnzeichen, anhand derer man gefälschte Bußgeldvorwürfe erkennen kann
Vorsicht vor dieser Betrugsmasche: Kriminelle mit russischem E-Mail-Absender verschicken derzeit gefälschte Mails im Namen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Darin wird ein Tempoverstoß erfunden, um ahnungslose Empfänger zur Zahlung eines „Bußgelds“ zu drängen. Was die Täter nicht bedacht haben: Bußgeldbescheide werden in Deutschland in der Regel per Post verschickt. Es gibt aber noch drei weitere Warnzeichen, die das vermeintliche Behördenschreiben als Fälschung entlarven.

fizkes / shutterstock.com
Gefälschte Bußgeldforderungen
Cyberkriminelle nutzen jedes Mittel, das ihnen zur Verfügung steht, um ahnungslose Opfer aus der Ferne zu betrügen. Sei es durch gefälschte E-Mails oder QR-Codes, Phishing-Websites oder manipulierte Nachrichten – ihr Ziel ist immer dasselbe: Geld und persönliche Daten abgreifen.
Derzeit kursieren gefälschte E-Mails, die angeblich vom KBA stammen und Empfänger mit einem erfundenen Bußgeldvorwurf über 158 Euro konfrontieren. Doch auch bei diesem gefälschten Behördenschreiben haben die Urheber einige Fehler gemacht, die helfen, den Betrug zu enttarnen.
Warnsignal 1: Bescheide werden nicht digital verschickt
Der erste Fehler der Cyberkriminellen bezieht sich darauf, dass für eine rechtmäßige Zustellung bestimmte Regeln eingehalten werden müssen. Von rechtlichen Abläufen in Deutschland haben die Täter offenbar keine Ahnung, denn Post von der Bußgeldstelle kommt nicht per Mail.
Bußgeldbescheide werden in der Regel mit Postzustellungsurkunde und „noch“ analog zugestellt. Allein diese Tatsache sollte schon ein deutliches Warnsignal für alle Empfänger sein.
Nachzulesen ist dies beispielsweise auf der Webpräsenz der bayerischen Polizei: „Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayer. Polizeiverwaltungsamt, welche sich an Betroffene mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland richten, werden im Regelfall mit Postzustellungsurkunde zugestellt.“
Warnsignal 2: Das KBA ist nicht zuständig
Es gibt aber noch weitere Warnzeichen, bei dem ersten geht um die Zuständigkeit. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt keine Bußgeldbescheide aus. In Deutschland sind dafür die jeweiligen Bußgeldstellen in den Bundesländern zuständig. Wer also eine vermeintliche Zahlungsaufforderung für einen Verkehrsverstoß vom KBA erhält, sollte spätestens beim Absender misstrauisch werden.
Warnsignal 3: Absenderadresse aus Russland
Ein weiteres Warnsignal ist die E-Mail-Adresse. Grundsätzlich gilt: Immer im Mailprogramm oder in der Web-Applikation den Ländercode am Ende der Absenderadresse (nicht nur des Absender-Namens) prüfen. Im Falle der gefakten KBA-Emails handelt es sich um die Kennung „.ru“, was auf eine russische Herkunft hindeutet und im Kontext von Cyberkriminalität immer als Warnzeichen zu verstehen ist.
Warnsignal 4: Merkwürdige Sprache
Die betrügerische Mail enthält zudem einen Link, der angeblich zu einem PDF mit Zahlungsinformationen zur Begleichung der Forderung führt. Die darin verwendeten Formulierungen wirken aber maschinell erstellt und bei näherer Betrachtung merkwürdig. „Für ihre Bequemlichkeit“ klingt wie eine wörtlich übersetzte, ungebräuchliche Formulierung aus einer anderen Sprache.
Rechtschreibfehler sind in der aktuell kursierenden Massenmail allerdings nicht übermäßig zu finden, sodass man tatsächlich genauer hinschauen muss, um den Text als betrügerisch zu entlarven.
Generell gilt: Finger weg von externen Links
Öffnen sollte man einen Link einer auffälligen Mail laut KBA auf gar keinen Fall, weil bereits dann die Gefahr einer Infektion mit Schadsoftware gegeben ist. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte sie sofort löschen und, wenn möglich, den Absender als betrügerisch kennzeichnen und blockieren.
Diese Angaben gehören in jeden Bußgeldbescheid
Egal, ob man sich gegen Bußgeldvorwürfe wehren oder einen gefälschten Bescheid erkennen will – es gibt einige Aspekte, die in einem Dokument der Bußgeldbehörde enthalten sein müssen. Hier eine Übersicht:
- Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheids
- Vollständige und präzise Angaben zur betroffenen Person
- Informationen über die ausstellende Behörde
- Name und Adresse des Rechtsbeistands (falls vorhanden)
- Aktenzeichen
- Kfz-Kennzeichen
- Beschreibung der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit samt Zeitpunkt und Ort der Tat
- Rechtliche Grundlagen der Ordnungswidrigkeit und angewendete Bußgeldvorschriften
- Strafen, einschließlich Bußgeldhöhe, Punkte in Flensburg und Dauer des Fahrverbotes
- Auflistung der Beweismittel wie Blitzerfotos und Messdaten
- Hinweis auf mögliche Rechtsmittel und Belehrung zur Frist
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: merkur.de, kba.de