Die wichtigsten Fragen:
Welche Änderungen sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie vor?
Sind Gesundheitschecks für ältere Autofahrer jetzt Pflicht?
Drohen nun EU-weite Fahrverbote?
Dafür digitaler Führerschein, begleitetes Lkw-Fahren und EU-weite Fahrverbote
Das Europäische Parlament hat sich auf neue Regeln für den Führerschein geeinigt. Demnach wird der digitale „Lappen“ in allen Mitgliedstaaten zur Pflicht und Jugendliche können künftig auch EU-weit in Begleitung eines Erwachsenen Lkw fahren. Ältere Autofahrer können zudem aufatmen – die obligatorischen Gesundheitschecks für Senioren sind vom Tisch. Eine Verschärfung ist aber weiterhin geplant: Die Einführung EU-weiter Fahrverbote bei schweren Verkehrsverstößen.

Roman Samborskyi / shutterstock.com
Einigung auf neue EU-Führerscheinrichtlinie
Nach zähen Verhandlungen hat sich das Europäische Parlament auf eine Neufassung der Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit verständigt. In einer aktuellen Pressemitteilung ist von einer Einigung von EU-Parlament und EU-Rat die Rede, mit deren Hilfe die Zahl der jährlich 20.0000 Verkehrstoten in allen Mitgliedsstaaten reduziert werden soll.
Eckpfeiler der nunmehr 4. Führerscheinrichtlinie sind die Absage an Gesundheitschecks für ältere Fahrer, das begleitete Fahren auch für Lastkraftwagen sowie der digitale Führerschein fürs Smartphone.
Digitaler „Lappen“
Bis Ende 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden, der in allen EU-Staaten gültig ist. Damit soll es künftig möglich sein, bei einer Kontrolle nur noch das Smartphone anstelle der altbekannten Scheckkarte zu zücken.
Abgelegt werden soll der „Lappen“ künftig in der EUDI-Wallet, einer Art digitalen Brieftasche für EU-Bürger. Die physische Version des Führerscheins wird damit aber nicht abgeschafft.
Zudem gibt es Änderungen bei der Gültigkeitsdauer: Sowohl die analoge als auch die digitale Version werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre lang gültig sein. Bei den Führerscheinen für Lkw und Busse bleibt mit fünf Jahren Dauer alles beim Alten. Die Mitgliedstaaten können diesen Zeitraum jedoch für ältere Fahrer ab 65 Jahren verkürzen.
In Deutschland ist der digitale Führerschein bereits für April dieses Jahres als Pilotprojekt angekündigt worden. Vor der Umsetzung sind aber noch einige Fragen hinsichtlich von Digitalisierung und Datenschutz offen.
Gesundheitschecks
Das Europäische Parlament hatte bereits mehrheitlich entschieden, dass eine verpflichtende Gesundheitsprüfung für Autofahrer ab 70 Jahren nicht eingeführt wird. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) hatte sich dagegen ausgesprochen.
Stattdessen wurde vereinbart, dass alle Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Führerscheinen die Wahl haben, entweder eine ärztliche Untersuchung (einschließlich Seh- und Herz-Kreislauf-Tests) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung vorzuschreiben.
Die EU-Länder können demzufolge selbst entscheiden, ob sie die ärztliche Untersuchung für Auto- und Motorradfahrer durch Selbstbeurteilungsformulare oder bei der Erneuerung des Führerscheins durch andere Maßnahmen ersetzen.
Begleitetes Brummifahren ab 17
Das begleitete Fahren Minderjähriger ab 17 Jahren soll nach deutschem Vorbild künftig auch in der gesamten EU möglich sein. Dies betrifft auch Lastwagen, die dann im Beisein eines erwachsenen Fahrers auch unter 18 gesteuert werden dürfen, um Fahrpraxis zu sammeln.
EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, sollen zudem ihre Führerscheinprüfungen auch in ihrem Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erwerben können. Voraussetzung ist, dass im Wohnsitzland die Prüfungen nicht in einer der Amtssprachen des Heimatlandes angeboten werden.
EU-weite Fahrverbote
Während die Einschränkungen für Senioren bereits vom Tisch sind, ist dennoch eine weitere Verschärfung für alle Autofahrer in der EU in Sicht. So wird derzeit darüber verhandelt, bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung in einem EU-Land demnächst Fahrverbote in allen Mitgliedstaaten zu verhängen – unabhängig davon, wo die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Bisher hatten die EU-Länder, die nicht Aussteller des Führerscheins sind, nur auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet die Möglichkeit zur Verhängung von Fahrverboten. Die neue Regelung soll vor allem bei schwerwiegenden Verstößen wie Fahren unter Alkoholeinfluss, erheblichen Tempoverstößen oder tödlichen Unfällen Anwendung finden.
Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat, in dem der Verstoß begangen wurde, ein Verbot von mindestens drei Monaten verhängt hat und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.
Wann die Regeln in Kraft treten, ist aber noch offen. Die vorläufige Einigung muss von beiden EU-Institutionen noch formell bestätigt werden.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quellen: adac.de, tagesschau.de
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