Schwere Verfehlungen: Das sind die sieben Todsünden im Straßenverkehr

17.02.2025 - 5 min Lesezeit

Wer diese Verstöße begeht, wird besonders scharf bestraft

Im Straßenverkehr wie im Glauben gilt: Wer ohne Fehl und Tadel bleiben will, sollte die sieben Todsünden meiden wie der Teufel das Weihwasser. Andernfalls droht nicht nur Buße, sondern auch ein Bußgeld. Doch welche Verkehrsvergehen können tatsächlich biblische Ausmaße annehmen? Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, klärt auf.

Schwere Verfehlungen: Das sind die sieben Todsünden im Straßenverkehr

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Verkehrsstraftaten als Todsünden

Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid, Trägheit – so lauten die sieben Todsünden im christlichen Glauben. Doch auch im Straßenverkehr gibt es sieben Verfehlungen, die als besonders schwerwiegend gelten.

„Diese sieben Verhaltensweisen sind in Paragraph 315c Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu finden. Während die meisten Delikte im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, handelt es sich bei diesen Verfehlungen jedoch um Straftaten, sofern dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden“, weiß Rechtsanwalt Louven.

1. Missachtung der Vorfahrt

Wer die Vorfahrt missachtet, nimmt möglicherweise die Gefährdung anderer leichtfertig in Kauf. Allerdings greift nicht in jedem Fall § 315c StGB. Verstöße ohne konkrete Gefährdung oder Sachbeschädigung werden in der Regel lediglich mit einem Bußgeld geahndet.

„Sobald es jedoch hierbei zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne von Paragraph 315c StGB kommt, droht eine strafrechtliche Verurteilung mit Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten in Flensburg bis hin zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis“, warnt Verkehrsrechtsexperte Louven.

2. Falsches Überholen

Stecken Autofahrer auf dem Weg zu einem wichtigen Termin hinter langsamen Lastwagen oder Traktoren fest, ist Geduld gefragt. Zum Überholvorgang darf man erst ansetzen, wenn sich eine sichere Gelegenheit bietet.

Dies bedeutet gemäß Paragraph 5 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Bei sogenannter unklarer Verkehrslage ist das Überholen prinzipiell unzulässig und wird ebenfalls zur Straftat.

3. Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen

Das oberste Gebot der Straßenverkehrsordnung ist die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Dies gilt vor allem an Fußgängerüberwegen. Wer den Vorrang dieser einfachsten aller Fortbewegungsarten missachtet oder zu schnell heranfährt, begeht ebenfalls eine Verkehrssünde.

4. Zu schnell an einer gefährlichen Stelle

Ein kurzer Blick weg vom Tacho – und schon ist die Geschwindigkeit höher als erlaubt. Mit etwas Pech folgt prompt ein Knöllchen. „Bei einer herkömmlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind selbst bei einem hohen Tempo-Verstoß ohne weitere Besonderheiten maximal ein Bußgeld mit Fahrverbot und Punkte in Flensburg zu erwarten“, so Louven.

Sündhafter wird es an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen: „Wer an einer solchen Stelle zu schnell fährt und hierdurch eine Gefährdung für Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt, riskiert eine Bestrafung nach Paragraph 315c StGB“, ergänzt der Rechtsanwalt.

5. Rechte Fahrbahnseite nicht eingehalten

Eine weitere Todsünde im Straßenverkehr ist es, an unübersichtlichen Stellen die rechte Fahrbahnseite zu verlassen oder sogar Gegenfahrbahn mitzubenutzen – etwa an Bergkuppen oder durch riskantes Kurvenschneiden.

6. Fahren in falscher Richtung (Geisterfahrer)

Für viele Autofahrer der Albtraum schlechthin: Ein Falschfahrer taucht plötzlich auf der eigenen Fahrspur auf. Wegen der enormen Gefahr gilt es auf Autobahnen und Schnellstraßen als Todsünde, zu wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.

7. Fehlverhalten bei einer Panne

Nach einer Panne schwirren einem viele Gedanken durch den Kopf: Wer muss benachrichtigt werden und wie kommt man jetzt nach Hause? Dabei wird in der Hektik oft das Warndreieck vergessen, wodurch das liegengebliebene Fahrzeug für andere schwer erkennbar bleibt – und das ist die siebte und damit letzte Todsünde im Straßenverkehr.

Wann droht ein Strafverfahren?

Nicht alle diese Vergehen sind jedoch automatisch strafrechtlich relevant, erklärt Tom Louven: „Um die Schwelle zur Straftat zu überschreiten, müssen durch das Verhalten nicht nur Leib oder Leben anderer oder auch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Insbesondere muss der Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt haben.“

Dann kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Dabei bleibt es laut Louven aber nicht: „In der Regel wird der Täter bei einer Verurteilung vom Gericht zusätzlich als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft.“ Dies hat eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.

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Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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