Trotz aller Bedenken: Rheinland-Pfalz will Anlasslose Überwachung von Handyverstößen

04.03.2025 - 4 min Lesezeit

Rechtsgrundlage der Handy-Blitzer weiterhin unklar

In Rheinland-Pfalz tut die Politik seit ein paar Jahren viel dafür, um im gesamten Bundesland Handy-Blitzer einzuführen. Den Startschuss für die Monocams hatte man 2022 im Rahmen eines Modellprojektes abgefeuert. Mittlerweile will man in Brandenburg nachziehen und auch ein flächendeckender Einsatz in ganz Deutschland ist wieder im Gespräch. Wäre da nicht der datenschutzrechtliche Graubereich, in dem die anlasslose Smartphone-Überwachung stattfindet.

Trotz aller Bedenken: Rheinland-Pfalz will Anlasslose Überwachung von Handyverstößen

Andrey_Popov / shutterstock.com

Das droht bei Verstößen gegen das Handyverbot

Die Nutzung eines Smartphones oder Tablets während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ist für Autofahrer wegen der damit verbundenen Unfallgefahr verboten. Nach Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verwendung eines „elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient“ nur zulässig, wenn es dabei nicht in der Hand gehalten werden muss.

Wer dennoch mit einer Hand lenkt und mit der anderen scrollt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen – sofern die Polizei den Handyverstoß bemerkt.

Gesetzesnovelle macht Monocams möglich

Um Verstöße gegen den Handyparagrafen tatsächlich effektiver ahnden zu können, ist man an Rhein und Mosel auf den Geschmack von Monocam-Systemen gekommen. Diese Handy-Blitzer sind mit einer speziellen Kamera ausgestattet, die mithilfe von KI-Technologie in Echtzeit feststellen kann, ob Autofahrer während der Fahrt ihr Smartphone in der Hand halten.

2022 hatte man die Überwachungskameras an einer Autobahnbrücke an der A206 nahe Trier getestet. Damit auch alle fünf Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz mit ihnen arbeiten dürfen, stand noch eine Änderung im Polizeigesetz aus. Diese war notwendig, da bei der Nutzung der Monocams personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden, was grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Die Novelle des Polizeigesetzes ist nun verabschiedet worden. Allerdings ist die Frage des Datenschutzes damit noch nicht vom Tisch.

Datenschutz bleibt ein Thema

Denn die Funktionsweise der begehrten Handy-Überwachungskameras ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nach wie vor problematisch. Monocams werden in der Regel auf einer Autobahnbrücke platziert und filmen durch die schräg nach unten gerichtete Linse alle vorbeifahrenden Fahrzeuge.

Ein Hinweisschild weist zwar auf die Überwachung per Kamera hin, Film- und Videoaufnahmen von Verkehrsverstößen sind in Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung aber nur dann erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Eine verdachtsunabhängige Aufzeichnung ist nicht zulässig.

Amtsgericht Trier: Keine Rechtsgrundlage für Monocams

Bereits nach dem Pilotversuch in Trier hatten deshalb einige der 1.300 handygeblitzten Autofahrer Einspruch gegen die verhängten Bußgelder eingelegt und sich dabei auf die Datenschutzproblematik berufen.

Das Amtsgericht Trier lehnte die Einsprüche zwar ab, verwies aber ebenfalls auf die fehlende Rechtsgrundlage. In dem Urteil eines konkreten Falls einer Betroffenen (27c OWi 8041 Js 2838/23) heißt es: „Eine erforderliche gesetzliche Grundlage für die anlasslose Erfassung des Fahrzeuginnenraums sowie des Kennzeichens durch das Monocam-System besteht vorliegend nicht.“

Aus erstinstanzlicher Sicht überwiege in diesem Fall aber das Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit vor der informationellen Selbstbestimmung.

ADAC äußert Bedenken

Auch der ADAC hat hinsichtlich der rechtlichen Lupenreinheit der Monocam-Überwachung Skepsis angemeldet. „Eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage ist unerlässlich, wenn Handyverstöße technisch dokumentiert und angezeigt werden sollen“, so der Automobilclub.

Der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, hatte schon im Rahmen des Pilotprojektes vor „nicht unerheblichen rechtlichen Risiken“ der Handy-Blitzer gewarnt.

Ziehen weitere Bundesländer nach?

Ob andere Bundesländer nachziehen, ist offen. In Brandenburg wurden die speziellen Überwachungskameras jedoch bereits getestet und sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der christdemokratische Innenminister haben ihr Interesse an einem flächendeckenden Einsatz bekundet.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: adac.de, rnd.de, openjur.de

Weitere News

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: