Über 100-mal zu schnell: Polizei zieht Blitzerkönigin aus dem Verkehr

13.03.2025 - 4 min Lesezeit

Ihr Rekord: 25 Punkte in Flensburg, 7 Monate Fahrverbot und fast 12.000 Euro Bußgeld

Der spektakuläre Fall einer 21-jährigen Autofahrerin, die in kurzer Zeit mehr als hundertmal geblitzt wurde, sorgt derzeit für große Aufmerksamkeit. Die junge Frau soll sich innerhalb weniger Monate ein astronomisches Bußgeld von fast 12.000 Euro, nicht weniger als 25 Punkte in Flensburg sowie ein siebenmonatiges Fahrverbot eingehandelt haben. Wie sich diese Sanktionen zusammensetzen und wie sie rechtlich durchgesetzt werden können, ist allerdings an vielen Stellen fraglich bis unklar.

Eine Frau wurde sehr oft geblitzt. Blitzerkönigin.

Petair / shutterstock.com

Temposünderin wird zum Blitzer-Fotomodell

Von Oktober 2024 bis Februar dieses Jahres soll die junge Frau immer und immer wieder mit überhöhter Geschwindigkeit in die Radarfalle getappt sein, bis eine ausgemachte Blitzer-Fotoserie mit über 100 Schnappschüssen entstanden war.

Aufgrund des außergewöhnlichen Ausmaßes der Verstöße meldete sich die Stuttgarter Bußgeldstelle schließlich direkt bei der Polizei und bat um Unterstützung. „Die Stadt hat sich dann an uns gewandt und gebeten, nach dem Fahrzeug Ausschau zu halten“, erklärte eine Polizeisprecherin.

Eine Motorradstreife konnte das Auto schließlich ausfindig machen. Das Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen wurde angehalten und die Fahrerin kontrolliert. An dieser Stelle wird in der Regel geprüft, inwieweit die Temposünderin zur Rechenschaft gezogen werden kann. Offenbar handelt es sich um eine Autofahrerin, deren Staatsangehörigkeit noch von der Polizei ermittelt werden muss. Die Durchsetzung der Sanktionen bezüglich der Verkehrsverstöße würden dann anderen Regeln unterliegen.

Genug Punkte für mehrere Fahrverbote

Die Konsequenzen für die Temposünderin sind – zumindest auf dem Papier – erheblich: Sie muss ein Bußgeld in Höhe von rund 11.700 Euro zahlen und kassiert außerdem 25 Punkte in Flensburg. Ein Punktestand, der normalerweise ausreichen würde, um dreimal die Fahrerlaubnis zu verlieren. Daher ist davon auszugehen, dass es sich hier eher um eine symbolische Aufrechnung der Punkte handelt, um das Ausmaßes des Verstoßes zu veranschaulichen.

Denn bei acht Punkten in Flensburg ist der „Lappen“ eigentlich erst einmal weg. Erreicht eine Person acht oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister, wird die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, zwingend entzogen. Der Entzug erfolgt normalerweise nach einer umfassenden Prüfung der Fahrfähigkeit und der Ermahnung, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen.

Grundsätzlich können je nach Schwere des Delikts und der Gefährdung der Verkehrssicherheit pro Verstoß ein bis maximal drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Beim Stand von vier oder fünf Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung. Dafür wird in beiden Fällen auch eine vom Verkehrssünder zu zahlende Gebühr erhoben.

Spektakuläre Strafe, viele offene Fragen

Ob die Autofahrerin tatsächlich für ihre Serie von Verkehrsverstößen zur Rechenschaft gezogen wird, bleibt aber unklar. Würde man den Bußgeldkatalog zugrunde legen, käme man auf eine erhebliche Strafe. Fakt ist: Das wird nicht billig.

Allerdings gibt es noch viele offene Fragen bei dem Fall der 21-jährigen Blitzerkönigin. Welche Verstöße tatsächlich geahndet werden, kann nicht endgültig bewertet werden. Theoretisch handelt es sich um hunderte Bußgeldverfahren, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einmal abgeschlossen sein können. Wird etwa im Februar ein Anhörungsbogen versendet, kann das Bußgeld schlicht wegen der Fristen noch nicht abgeschlossen und rechtskräftig sein.

Vollstreckung deutscher Bußgelder im Ausland

Sind sowohl Autofahrerin als auch Führerschein aus dem Ausland, wird die Sache noch einmal komplizierter. Denn das Fahrverbot gilt nur für Deutschland. Sobald sie das Land verlässt, ist dieses Verbot hierzulande nicht mehr durchsetzbar.

Das in Deutschland verhängte Bußgeld muss theoretisch zwar gezahlt werden. Ob es auch im Ausland eingetrieben werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von der Zusammenarbeit der betroffenen Länder ab.

Damit schwere Verkehrsverstöße in Zukunft zumindest in den EU-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend durchgesetzt werden können, arbeitet der EU-Ministerrat derzeit an der Vollendung der Richtlinie 2015/413 zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinentzügen. Diese soll ab einem Verbot von drei Monaten greifen. Sowohl der ADAC als auch Noch-Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) haben sich für eine solche Vereinheitlichung ausgesprochen.

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Quelle: gmx.net, zdf.de

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