Was passiert, wenn der geblitzte Fahrer nicht der Halter ist?

20.12.2021 - 3 min Lesezeit

Geblitzt

Flattert ein Blitzerfoto ins Haus und der Angeschriebene ist gar nicht auf dem Bild zu erkennen, kommt es oft zu Verwirrung. Was passiert, wenn der Halter gar nicht hinterm Steuer saß?

Fahrerhaftung

Grundsätzlich ist die Frage einfach zu beantworten. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Ist dieser nicht identifizierbar, versucht die Polizei ihn zu ermitteln. Der Halter muss demnach kein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot fürchten, wenn er nicht gefahren ist. Kann der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann die zuständige Behörde dem Halter jedoch die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen. So soll verhindert werden, dass der Fahrer bei einem erneuten Verstoß wieder nicht identifiziert werden kann. Mehr zur Fahrtenbuchauflage erfahren Sie hier.

So funktioniert das Verfahren

Vor dem eigentlichen Bußgeldverfahren beurteilt die Behörde das dokumentierte Verkehrsvergehen und versucht den Fahrer ausfindig zu machen. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird dem Halter ein Zeugenfragebogen zugesendet. Handelt es sich bei dem Fahrer um den Halter selbst oder um nahe Verwandtschaft, muss er sich nicht äußern. In dem Fall kann der Halter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Geht die ermittelnde Behörde davon aus, dass der Halter und der Fahrzeugführer dieselbe Person sind, erhält dieser einen Anhörungsbogen. Um sich selbst nicht zu belasten, sollten Betroffene aber Abstand von einer Aussage zum Tathergang nehmen.

Wenn die Bußgeldbehörde annimmt, dass es sich beim Halter auch um den Fahrer handelt, erhält dieser auch den Bußgeldbescheid. Dagegen können Betroffene innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Es ist dabei empfehlenswert einen Anwalt zur Prüfung der Verfahrensakte einzuschalten. Denn die Bußgeldstelle muss so einiges beachten. Viele Bußgeldverfahren sind daher fehlerhaft.

Bußgeldverfahren

Nicht eindeutiges Foto

Ist der Verursacher des Verstoßes nicht richtig auf dem Blitzerfoto zu erkennen, stellen die Behörden das Verfahren infolge einer Anfechtung oft ein. Für eine mögliche Sanktion muss der Fahrer bzw. Täter im Sinne des Gesetzes eindeutig identifiziert sein. Daher kann es auch vorkommen, dass die Polizei den Halter vorlädt, Social-Media-Kanäle prüft oder ihn zu Hause besucht, um das Foto abzugleichen. Wichtig ist, dass das Blitzerfoto auf dem Anhörungsbogen eine geringere Qualität als das originale Beweisbild haben kann. Das Original kann schärfer sein. Dies lässt sich aber bei der Akteneinsicht prüfen.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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