Weil ein wichtiges Detail fehlte – Autofahrerin bleibt Bußgeld erspart

20.02.2025 - 4 min Lesezeit

Formfehler der Polizei macht Verkehrsverstoß nichtig

Kleines Detail, große Wirkung: Wegen einer fehlenden Unterschrift im Messprotokoll konnte eine Autofahrerin in Neubrandenburg das Bußgeld abwehren. Ihr Anwalt hatte den Fehler in der Bußgeldakte entdeckt, woraufhin das Gericht das Verfahren einstellte: Die Strafe blieb ihr erspart.

Weil ein wichtiges Detail fehlte – Autofahrerin bleibt Bußgeld erspart

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Der konkrete Fall

„Bußgeldvorwürfe stets prüfen lassen“ lautet der Ratschlag von Geblitzt.de. Der Fall einer geblitzten Autofahrerin aus Cölpin bei Neubrandenburg zeigt, warum man Bußgeldbescheide tatsächlich niemals hinnehmen und als unabwendbar betrachten sollte. Besser ist es, solche Vorwürfe überprüfen zu lassen.

Die 59-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern war im Sommer letzten Jahres in einem Vorort mit 21 km/h zu schnell in eine Radarfalle getappt. Um 10:45 Uhr wurde ihr Fahrzeug laut Bescheid in Küssow, wo stadtauswärts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt, mit knapp über 80 km/h erfasst. So berichtet es der Nordkurier.

Die Strafe: 115 Euro und ein Punkt in Flensburg

Dafür hätten ihr laut Bußgeldkatalog mindestens 115 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gedroht. Diese Sanktionen drohte man der Autofahrerin im Bescheid des Ordnungsamtes der Stadt Neubrandenburg auch an.

Das wollte die Autofahrerin nicht so akzeptieren und hat die Vorwürfe auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Ihr Anwalt fasst die Situation knapp zusammen: „Meine Mandantin kann sich das nicht erklären, sie fuhr bisher vorschriftsgemäß und ärgert sich vor allem über den Punkt“, so der Jurist. Die Frau legte schließlich Einspruch ein.

Der Kardinalfehler: Fehlende Angabe im Messprotokoll

Und das mit Erfolg. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. Ausschlaggebend war ein kleines, aber wichtiges Detail, das dem Anwalt der Autofahrerin einen Angriffspunkt zur Abwehr des Bußgeldes verschaffte. Die zuständigen Beamten hatten es versäumt, dass das beim Blitzen immer notwendige Messprotokoll zu unterschreiben ist.

Außerdem müssen Bußgeldbescheide in der Regel folgende Angaben enthalten:

  • Die genaue Geschwindigkeit des Fahrzeugs
  • Der Messzeitpunkt und Ort
  • Die verwendete Messvorrichtung
  • Die Identität des Messbeamten

Fehlen solche Angaben, sind sie nicht protokolliert oder gibt es andere Unstimmigkeiten, stellt das die Vorwürfe infrage. Das verspricht gute Chancen auf eine Abwehr der Bußgeldforderung, wie im Falle der Autofahrerin aus Cölpin.

Versäumnis der Beamten sorgt für Ärger im Gerichtssaal

Richterin Birgit Hensellek zeigte sich in der Verhandlung verärgert über das Versäumnis der Ordnungshüter. Weder der Polizei noch der Bußgeldstelle der Stadt Neubrandenburg oder dem Gericht war die fehlende Signatur im Vorfeld aufgefallen.

Erst der Anwalt der Autofahrerin hatte zu Beginn des Verfahrens darauf hingewiesen. Offenbar handelte es sich um einen jüngeren Beamten, der an jenem Tage seine Unterschrift im Protokoll vergaß.

So könne im Verfahren der Tatvorwurf nicht aufrechterhalten werden, weswegen Richterin Hensellek es schließlich ganz einstellte. Der Appell an die gerade noch einmal Davongekommene lautete dennoch: „Sie soll künftig auch dort lieber etwas langsamer fahren“.

Warum Mängel im Bußgeldverfahren oft unentdeckt bleiben

Dass auf dem Messprotokoll eine Unterschrift fehlt, bekommen Betroffene in der Regel nicht mit. Daher ist es entscheidend, im Falle eines Bußgeldvorwurfs anwaltlichen Rat zu suchen.

Verkehrsanwälte können die Bußgeldakte auf mögliche Fehler untersuchen, die oft unentdeckt bleiben, weil die Betroffenen meist nur den Bußgeldbescheid erhalten und meist nur schweren Zugang zu den vollständigen Akten haben.

Eine professionelle Prüfung, wie sie beispielsweise durch Geblitzt.de angeboten wird, hilft, den Bescheid auf mögliche Angriffspunkte zu überprüfen, die zu einer Reduzierung der Strafe oder sogar zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: nordkurier.de

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