Kurz zusammengefasst:
Was hat das AG Frankfurt entschieden?
Welche Verstöße können zu einer Verdopplung des Bußgeldes führen?
Warum sollte man seine vorherigen Strafen und Punkte im Blick haben?
Gericht schließt wegen mehrfacher Verstöße auf vorsätzliches Verhalten
Wiederholt ein Verkehrssünder denselben Verstoß, kann laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt eine deutliche Erhöhung der Strafe drohen. Neben einem höheren Bußgeld ist auch eine Verlängerung des Fahrverbots möglich. In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer innerhalb von zwei Jahren vier Abstandsverstöße begangen, wodurch das Gericht von vorsätzlichem Verhalten ausging und die Sanktionen deutlich verschärfte.

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Wiederholte Abstandsverstöße
Bereits im Jahr 2021 war der betroffene Jurist zweimal wegen Abstandsverstößen aufgefallen, wofür jeweils ein Bußgeld von 75 Euro verhängt wurde. Rund zwei Jahre später kam es erneut zu einer Abstandsunterschreitung, die mit einem noch höheren Bußgeld von 260 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wurde.
Wieder sechs Wochen später folgte der vierte Streich: Erneut unterschritt der Mann den erforderlichen Sicherheitsabstand und musste sich dafür abermals verantworten.
Gericht sah Vorsatz gegeben
Denn nach dieser Häufung von Verkehrsvergehen war für das Amtsgericht (AG) Frankfurt das Fass übergelaufen und es stufte ihn als Wiederholungstäter ein. Nach den wiederholten Abstandsverstößen sah man am Main eine deutliche Tendenz zu vorsätzlichem Verhalten als gegeben an und entschied, die Strafen entsprechend zu verschärfen (971 OWi 916 Js 59363/23).
Statt der Regelgeldbuße von 160 Euro wurde das Bußgeld auf 300 Euro erhöht. Außerdem verhängte das Amtsgericht ein zusätzliches Fahrverbot, das nach Ansicht des AG zur präventiven Verhinderung weiterer Verstöße gerechtfertigt war.
Die getrennte Verhandlung der Verkehrsverstöße stellte aus Sicht des Gerichts keine Benachteiligung für den Autofahrer dar. Angesichts seiner wiederholten und hartnäckigen Missachtung der Verkehrsregeln hielt das Gericht auch ein längeres Fahrverbot für angemessen.
Diese Verstöße können zur Verdopplung führen
Nach § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) erhöht sich der Regelsatz für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn diese vorsätzlich begangen werden. In der Vorschrift heißt es: „Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln.“
Die Verdoppelung der Strafe wegen Vorsatzes ist demnach bei schwereren Vergehen ab 55 Euro Bußgeld möglich. Dazu gehören neben Abstandsverstößen beispielsweise auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts, Überholverstöße an unzulässigen Stellen sowie Rotlichtverstöße.
Punktestand und vorherige Strafen im Blick haben
Wer also in der Vergangenheit bereits Strafen kassiert hat, sollte besonders umsichtig fahren. Dies gilt vor allem dann, wenn man seinen Punktestand in Flensburg oder frühere Vergehen nicht im Blick hat. Werden wiederholt Verkehrsverstöße begangen, kann dies nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern auch zu immer längeren Fahrverboten bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: lareda.hessenrecht.hessen.de, chip.de
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