Nutzungsbedingungen

Das Kleingedruckte - das ist die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und der CODUKA. Wenn Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Stand: 09. November 2021

§ 1 Leistungsbeschreibung

1.1 Die CODUKA GmbH, im weiteren CODUKA genannt, ist ein Prozessfinanzierungsunternehmen und Betreiberin des Portals Geblitzt.de. Die CODUKA übernimmt für Sie (nachfolgend auch “Betroffener” genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) folgende Leistungen:

1.2 Die Leistungen der CODUKA beziehen sich auf bestimmte Ordnungswidrigkeitenverfahren. Derzeit sind dies Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol-, Vorfahrts- sowie Park- und Halteverstöße. Durch ihre Prozessfinanzierungsleistungen unterstützt die CODUKA Betroffene im Rahmen von Bußgeldverfahren zu den vorgenannten Sachverhalten. Dies gilt sowohl für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung als auch für Betroffene, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

1.3 Für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung gilt: Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung werden durch CODUKA nicht ersetzt, sondern nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 7.1 dieser AGB ergänzt (z. B. durch Übernahme der Selbstbeteiligung).

1.4 Sofern Betroffene über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, finanziert die CODUKA gemäß Ziffer 7.2 dieser AGB die Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Rahmen der Bußgeldverfahren.

1.5 Ergänzend beinhaltet die Dienstleistung der CODUKA u.a. folgende Maßnahmen:

  • Aktualisierung (soweit erforderlich und möglich) der Unterlagen und Informationen des Betroffenen und Übermittlung derselben an die Partnerkanzlei;
  • Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal Geblitzt.de für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen der Partnerkanzlei und dem Betroffenen.

§ 2 Anmeldung bei Geblitzt.de

2.1 Mit der Online-Anmeldung bei Geblitzt.de geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Finanzierung der Prüfung eines Bußgeldverfahrens ab. Die von der CODUKA versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Die CODUKA nimmt den Auftrag durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail an. Die CODUKA behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel werden Angebote abgelehnt, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht werden oder wenn es sich nicht um einen der von der CODUKA typischerweise übernommenen Sachverhalte (Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol-, Vorfahrts-, Park-, Halteverstoß) handelt.

2.2 Die Anmeldung bei Geblitzt.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande. Erfährt die CODUKA während der laufenden Tätigkeit von der Minderjährigkeit, ist die CODUKA berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Genehmigung sofort einzustellen.

2.3 Sie sind verpflichtet, die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern, sind Sie verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an kontakt@coduka.de unter Angabe der Fallnummer mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Rechtsschutzversicherung.

§ 3 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der CODUKA (CODUKA GmbH, Edisonstr. 63, 12459 Berlin, Fax: 0800 / 101 095 847 (kostenlos), E-Mail: kontakt@coduka.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann die CODUKA nach dem Gesetz (§ 357 Abs. 8 BGB) einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen. Darauf verzichtet die CODUKA GmbH. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt eine Zahlung an die CODUKA leisten. Auch dann nicht, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Da Sie zu keinem Zeitpunkt etwas an die CODUKA zahlen müssen, muss die CODUKA Ihnen im Falle eines Widerrufs auch keine Zahlungen erstatten.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an die CODUKA.)

An

  • CODUKA GmbH, Edisonstr. 63, 12459 Berlin, Deutschland
  • FAX: 0800 - 101 095 847 (kostenlos)
  • E-mail: kontakt@coduka.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Vorwurf prüfen; Partnerkanzleien; Anwaltsvertrag

4.1 Für Sie sowie für die CODUKA als Prozessfinanzierer ist es wichtig, zu wissen, welche Aussichten auf Erfolg in der Angelegenheit bestehen. Als Prozessfinanzierer arbeitet die CODUKA dafür mit unterschiedlichen, auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierten Kanzleien (nachfolgend “Partnerkanzleien” genannt) zusammen.

4.2 Bereits mit dem Einreichen der Unterlagen erteilen Sie daher einer der Partnerkanzleien, welche zur Bearbeitung Ihres Falles das Portal Geblitzt.de benutzt, eine Vollmacht. Übernimmt die Partnerkanzlei Ihren Fall, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei legt dann vorsorglich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen ein und beantragt Akteneinsicht. Anhand der Akten prüft die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Diese juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens zu bemessen. Sie ist daher auch die Grundlage für die Entscheidung der CODUKA über die weitere Prozessfinanzierung. Bestehen gute Aussichten auf Einstellung Ihres Verfahrens, läuft der Prozessfinanzierungsvertrag weiter. Ist das Verfahren nicht erfolgversprechend, kann die CODUKA den Vertrag kündigen (Ziffer 8.). Die Kosten der Prüfung übernimmt die CODUKA oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

4.3 Der Partnerkanzlei gestatten Sie, die CODUKA über die Erfolgsaussichten sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens zu unterrichten (Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht). Zugleich gestatten Sie der CODUKA, der Partnerkanzlei Zugriff zu Ihren Daten zu gewähren. Die Regelung zur Übernahme der Kosten der Partnerkanzlei finden Sie in Ziffer 7. dieser AGB.

4.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheiden Sie in Absprache mit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei. Dabei können Sie sich auch gegen die Empfehlung der Partnerkanzlei entscheiden oder andere Anwälte beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass die CODUKA die Prozessfinanzierung nur dann fortführt, solange Sie durch eine Partnerkanzlei vertreten werden und die CODUKA die weitere Prozessfinanzierung nicht gekündigt hat (Ziffer 8.). Entscheiden Sie sich gegen die weitere Vertretung durch eine Partnerkanzlei, endet das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der CODUKA. Die CODUKA ist dann zu keinen weiteren Leistungen Ihnen gegenüber verpflichtet. Die von der CODUKA bis dahin für Sie erbrachten Leistungen sind für Sie kostenlos.

§ 5 Verpflichtungen des Kunden

5.1. Um Ihre Interessen möglichst gut wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Partnerkanzlei umfassend über den Sachverhalt informiert wird. Sie sind daher verpflichtet, die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei bei der anwaltlichen Vertretung im Bußgeldverfahren nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu informieren. Insbesondere sind Sie verpflichtet, der Partnerkanzlei die zur Bearbeitung Ihres Falls erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, vorhandene Bescheide, sämtliche Korrespondenz mit der Bußgeldbehörde, Angaben zur Rechtsschutzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Erkennen Sie im weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass die von Ihnen übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, sind Sie verpflichtet, die Partnerkanzlei und die CODUKA unverzüglich per E-Mail an kontakt@coduka.de zu informieren und die Informationen zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.

5.2 Nachdem Sie der Partnerkanzlei Vollmacht erteilt haben, sind Sie verpflichtet sämtliche direkte Verhandlung/Korrespondenz mit der Bußgeldstelle und anderen Behörden zu unterlassen. Insbesondere sind keine Zahlungen, ohne vorherige Rücksprache mit der Partnerkanzlei, zu leisten. Sie sind ferner verpflichtet, die Partnerkanzlei und die CODUKA unverzüglich per E-Mail an kontakt@coduka.de zu informieren, wenn Sie Post seitens der Bußgeldstelle und anderen Behörden erhalten haben oder diese mit Ihnen in Verbindung tritt.

5.3 Sie verpflichten sich während der Tätigkeit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei in derselben Bußgeldangelegenheit durch keine weitere Stelle (z. B. einen anderen Anwalt) gegenüber der Bußgeldbehörde vertreten zu lassen und auch selber keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

§ 6 Kosten für Leistungen der CODUKA

Die Leistungen der CODUKA sind für Sie kostenfrei, insbesondere müssen Sie an die CODUKA keine Provision o.ä. zahlen. Auch dann nicht, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird.

§ 7 Kosten der Partnerkanzlei / Kosten eines Rechtsstreits

7.1 Betroffene mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten der Partnerkanzlei sowie auch die Kosten des Rechtsstreits über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt. D.h., dass die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei die Rechtsschutzversicherung zur Kostendeckung auffordert und dann auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnet. In diesem Fall übernimmt die CODUKA nur die Kosten der Selbstbeteiligung. Ein darüber hinausgehender Freistellungsanspruch gegenüber der CODUKA besteht für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung nicht.

7.2 Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung

7.2.1 Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die CODUKA für Sie die Prozessfinanzierung, indem die CODUKA Sie von etwaigen Kostenansprüchen freistellt, die gegen Sie als Betroffenen geltend gemacht werden. Das betrifft zunächst die Kosten der Prüfung der Erfolgsaussichten des Bußgeldverfahrens durch die Partnerkanzlei. Des Weiteren übernimmt die CODUKA die Prozessfinanzierung, solange die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Verfahrensschritte für erfolgversprechend erachtet. Konkret werden folgende Kosten übernommen: Die Kosten des eigenen Anwalts, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Gutachterkosten (nachfolgend “Kostenfreistellungszusage”). Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere ein ggf. zu zahlendes Bußgeld sowie Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle, werden nicht übernommen.

7.2.2 In dem vorstehenden Umfang übernimmt die CODUKA im Einzelfall auch dann die Prozessfinanzierung für Sie, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert hat oder wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Fortführung des Verfahrens ablehnt, weil sie dem Verfahren keine Erfolgsaussichten beimisst. Ein Anspruch auf Prozessfinanzierung besteht der CODUKA gegenüber erst dann, wenn die CODUKA die Finanzierung ausdrücklich schriftlich oder in Textform im Einzelfall zugesagt hat.

7.2.3 Im Rahmen des Verfahrensverlaufs kann es dazu kommen, dass die Erfolgsaussichten neu bewertet werden müssen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Tatsachen bekannt werden, die der Partnerkanzlei bislang nicht bekannt waren (Beispiel: Es stellt sich heraus, dass eine Messvorrichtung, welche die Partnerkanzlei für fehlerhaft gehalten hat, doch fehlerfrei funktionierte). Haben weitere Verfahrensschritte nach Ansicht der Partnerkanzlei keine überwiegenden Erfolgsaussichten, ist die CODUKA zu einer weitergehenden Prozessfinanzierung nicht verpflichtet.

7.2.4 Wenn die CODUKA die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnt, teilt die CODUKA dies Ihnen und der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei mit. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die CODUKA. Wenn Sie ohne Prozessfinanzierung den nächsten Verfahrensschritt einleiten wollen, erfolgt dies dann ohne Kostenfreistellungszusage der CODUKA.

7.2.5 Bei erfolgreichem Ausgang der Bußgeldsache hat die Bußgeldstelle die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen (Verzugsschadensanspruch / prozessualer Kostenerstattungsanspruch). In diesem Fall beschränkt sich die Freistellungsverpflichtung der CODUKA darauf, Sie von den Kosten freizustellen, wenn die Bußgeldstelle ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

7.3 Vergleich

Schlagen Gerichte oder Bußgeldstellen einen Vergleich vor, steht es Ihnen frei, diesen Vergleichsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Sie sollte sich dazu aber in jedem Fall von der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei beraten lassen.

§ 8 Dauer des Auftrags / Kündigung

8.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn das Bußgeldverfahren beendet ist, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn die CODUKA (ggf. nach Mitteilung der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei) nach pflichtgemäßem Ermessen der Fortführung des Bußgeldverfahrens keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimisst und Sie hierüber informiert.

8.2 Der CODUKA steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass Ihre tatsächlichen Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zum Vorfall; unvollständige Übermittlung von Dokumenten).

8.3 Der CODUKA steht ferner ein Kündigungsrecht zu, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid auf einem anderen Weg vorgehen (z. B. mit Hilfe eines anderen Prozessfinanzierers oder mit Anwälten, die keine Anwälte einer Partnerkanzlei sind).

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite Geblitzt.de sowie bei Abschluss und im Rahmen der Durchführung des Prozessfinanzierungsvertrages finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schriftform und anwendbares Recht

10.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

10.2 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

§ 11 Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

11.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.

11.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Die CODUKA wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.