Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. Lassen Sie diese daher immer prüfen. Nach Ihrer Anmeldung bei Geblitzt.de reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. Verkehrsrechtsanwälte prüfen dann die erhobenen Vorwürfe auf Grundlage der Ermittlungsakte. Anschließend erhalten Sie eine juristische Bewertung und entscheiden über das weitere Vorgehen.
Die Partneranwälte und Geblitzt.de halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über jeden Verfahrensschritt per E-Mail.
Der Ablauf
Sie können Geblitzt.de nutzen, nachdem Sie ein amtliches Schreiben zu einem Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol-, Vorfahrts- oder Park- bzw. Halteverstoß aus dem deutschen Straßenverkehr erhalten haben.
Beachten Sie bitte, dass die Partnerkanzleien und Geblitzt.de nur für die im amtlichen Schreiben beschuldigte Person tätig werden können.
Unterlagen einreichen
Melden Sie sich bitte bei Geblitzt.de an. Anschließend erhalten Sie per E-Mail die Vollmacht einer Partnerkanzlei. Unterzeichnen Sie die Vollmacht und reichen sie diese zusammen mit Kopien des amtlichen Schreibens ein.
Geblitzt.de kontrolliert Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und ob der Vorwurf den Anforderungen zur Annahme eines Falles entspricht. Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, bittet Geblitzt.de Sie per E-Mail die fehlenden Dokumente nachzureichen.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, übergibt Geblitzt.de Ihren Fall an die zuständige Partnerkanzlei.
Erfüllt Ihre Anmeldung nicht die Kriterien von Geblitzt.de, werden Sie umgehend per E-Mail informiert.
Vorwurf prüfen & bewerten
Die juristische Prüfung Ihres Falles erfolgt durch die Partnerkanzlei. Hierfür legen die Anwälte der Partnerkanzlei fristgerecht Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle ein. Nach Erlass eines Bußgeldbescheides, beantragen die Anwälte umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall.
Anhand der Ermittlungsakte prüfen erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzlei die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Diese vollumfängliche juristische Prüfung und Bewertung dient dazu, Möglichkeiten des weiteren Vorgehens in Ihrem Fall einzuschätzen. Die Bewertung sowie Handlungsmöglichkeiten teilen Ihnen die Anwälte anschließend per E-Mail mit.
Alle bisher angefallenen Kosten der Prüfung werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de. Für Sie entstehen keine Kosten.
Nach der Prüfung kommt es zu einer von drei möglichen Bewertungen:
- Es bestehen gute Aussichten, dass Ihr Verfahren eingestellt wird.
- Es besteht die Möglichkeit, das ursprüngliche Strafmaß zu mildern (z.B. kein Fahrverbot, keine Punkte in Flensburg). Für die Einstellung bestehen jedoch kaum Aussichten.
- Es bestehen keine Aussichten auf Einstellung oder Strafreduzierung.
Sollten im Weiteren Kosten für Sie entstehen, werden Sie darüber im Zuge der Bewertung informiert. Dementsprechend entscheiden Sie, ob und wie die Anwälte weiter gegen Ihr Bußgeldverfahren vorgehen.
Wenn Sie nicht weiter gegen Ihr Bußgeldverfahren vorgehen wollen, bleibt es bei dem ursprünglichen Bußgeldbescheid.
Recht durchsetzen
Möchten Sie weiter gegen Ihr Bußgeldverfahren vorgehen, werden die Anwälte versuchen, die Einstellung zu erwirken bzw. das ursprüngliche Strafmaß zu mildern.
Sollte Ihr Verfahren weder eingestellt, noch das Strafmaß reduziert werden, wird Ihr Bußgeldbescheid rechtswirksam.
Kommt es zu einer Strafmilderung, müssen Sie nur die ausgehandelten Folgen tragen.
Setzt die Partnerkanzlei die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens durch, zahlen Sie kein Bußgeld und tragen keine rechtlichen Konsequenzen (z.B. Punkte in Flensburg, Fahrverbot).
Wie finanziert sich der Service
Geblitzt.de stellt den Partnerkanzleien eine selbst entwickelte Software zur Verfügung. Diese erleichtert die tägliche Arbeit in den Kanzleien durch Unterstützung bei administrativen Aufgaben. Für die Software-Nutzung zahlen die Partnerkanzleien Lizenzgebühren. Mit diesen Einnahmen kann Geblitzt.de die Kosten der Prüfung übernehmen.
Ich benötige weitere Informationen
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